Seite ausdrucken Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zimmervermietung Casa Chabeli
 

1. Vermietung von Zimmern, Miete und Vertragspartner

Vertragspartner des Mieters ist Andrea Kase, Boothstr. 18, 12207 Berlin, im folgenden Vermieter genannt.
Der Mietvertrag wird befristet und nach Tagen bemessen abgeschlossen.
Der Mieter hat mit Buchung noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Zimmers. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter.
Die Bedingungen für den Abschluß des Mietvertrages werden durch den Vermieter bei jeder einzelnen Buchung vorgegeben und können sich daher unterscheiden.
Mit der Buchung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
 

2. Zahlung der Miete

2.1 Preisgestaltung
Die auf der Netzseite der Zimmervermietung Casa Chabeli publizierten Preise sind Tagespreise pro Person in der entsprechenden Preisperiode. Es gelten nur die auf der Netzseite der Zimmervermietung Casa Chabeli veröffentlichten Preise und Rahmenbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung/Buchungsbestätigung.
Die Buchungsbestätigung benennt alle im vereinbarten Mietpreis enthaltenen Leistungen. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden bei Inanspruchnahme vom Vermieter vor Ort gesondert berechnet.
Geringfügige Abweichungen der Beschreibungen innerhalb der einzelnen Typen sind möglich, ebenso Unterschiede bei allfälligen angebotenen Aktionen innerhalb desselben Typs. Der Vermieter haftet nicht für ihn unvorhersehbare Ereignisse. Hierzu zählen z.B. auch Reparatur- oder sonstig bedingter Ausfall von technischen Einrichtungen.
Die auf der Netzseite der Zimmervermietung Casa Chabeli und deren Prospekte, Reiseunterlagen oder Buchungsbestätigung genannten Infrastrukturbetriebe sind nicht Vertragsbestandteil.

2.2 Fälligkeit und Zahlung
Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets in Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Abschluß des Mietvertrages. Dieses ist der Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Buchung des Zimmers bestätigt. Die Miete kann nur durch Überweisung auf das Konto des Vermieters gezahlt werden. Die Bankverbindung des Vermieters wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Miete ist innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung, aber spätestens bei Bezug des Zimmers/der Wohnung durch den Mieter an den Vermieter zahlbar. Der Vermieter nimmt die Miete in Bar entgegen und erteilt dem Mieter hierüber eine Quittung.
Der vereinbarte Mietpreis basiert auf der in der Buchungsbestätigung genannten Personenzahl und enthält in der Regel - sofern nicht gesondert angegeben - keine Sonderleistungen. Kinder gelten als volle Person. Änderungen der Personenzahl sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Zuschläge für zusätzlich anreisende Personen sind vor Ort zu zahlen.
Gleiches gilt für Haustiere. Haustiere können leider nicht in allen unseren Objekten mitgebracht werden. Daher ist eine vorherige Abstimmung ob und zu welchen Konditionen Haustiere mitgebracht werden können unbedingt erforderlich.
Gutscheine der Zimmervermietung Casa Chabeli werden als Zahlungsmittel anerkannt. Eine Auszahlung in Bargeld von nicht oder nur teilweise genutzten Gutscheinen ist nicht möglich.

2.3 Anreise / Abreise
Ihr Zimmer, das Ferienhaus oder die Ferienwohnung stehen Ihnen am
Anreisetag, Montag bis Freitag zwischen 16 Uhr und 20 Uhr, Samstag und Sonntag zwischen 14 Uhr und 16 Uhr zum Bezug zur Verfügung. Bei Anreise nach 20 Uhr (Montag bis Freitag), bzw. nach 16 Uhr (Samstag und Sonntag) kann eine gesonderte Gebühr in Höhe von
30 Euro erbeten werden.
Am Abreisetag ist das Zimmer bis 10 Uhr (Montag bis Sonntag) zu räumen. Bei späterer Abreise ist der Tagesmietpreis (pro Person), mindestens jedoch 20 Euro zu zahlen. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Anreise besteht nicht. Grundsätzlich hat der Mieter dem Vermieter eine verspätete Anreise anzuzeigen. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

2.4 Endreinigung
Die Endreinigung kann nur durch den Vermieter durchgeführt werden und wird, sofern nicht anders angegeben, zusätzlich zum Zimmer-/Bettpreis pauschal berechnet.
Das Mietobjekt ist besenrein zu verlassen. Sofern die Räumlichkeiten mehr als das übliche Maß verschmutzt sein sollten und dies durch den Mieter zu verantworten ist, wird eine gesonderte Reinigungsgebühr in Höhe von 30 Euro (inkl. MwSt.) je angefangene Stunde und eingesetztem Mitarbeiter erhoben.
Zurückgelassenes Eigentum des Mieters wird max. 3 Monate zur Abholung bereitgehalten. Ein Anspruch auf Nachsendung besteht nicht. Nach Ablauf der festgesetzten Zeit werden die zurückgelassenen Gegenstände entsorgt, bzw. als Spende einer gemeinnützigen Organisation übergeben. Sofern die Gegenstände ersichtlich von Wert sind, werden sie dem lokalen Fundbüro übergeben.
Der Vermieter schließt jegliche Haftung für zurückgelassene Gegenstände aus.

2.5 Verzug
Mit Bezug des Zimmers und ohne die Zahlung der Miete gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Vermieter ist bei Verzug berechtigt die Mietsache anderweitig zu verwenden. Der Mieter ist dann für den dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig.

2.6 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für alle aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche ist Berlin. Maßgeblich für die Reservierung sind die Inhalte der Netzseite der Zimmervermietung
Casa Chabeli.
 

3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit
(s. Ziffer 1) gelten die folgenden Bestimmungen:

3.1. schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
Der Mieter muß die Kündigung des Mietvertrages dem Vermieter gegenüber erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, daß er die Kündigung erklärt hat. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will, indem er vorzeitig auszieht, hat er das dem Vermieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, daß er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen ist und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt hat.

3.2. pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung
      des Mietvertrages durch den Mieter
Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:

Kündigung: Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:

 

Die Kündigung wird erklärt

Der Mieter schuldet dem Vermieter einen pauschalierten Schadensersatz von:

bis 61 Tage

30 %

ab 60 Tage

40 %

ab 40 Tage

50 %

ab 30 Tage

60 %

ab 20 Tage

80 %

ab 10 Tage

100 %

vor Beginn des Mietverhältnisses.

des vertraglich vereinbarten Mietpreises.


Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig.
Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung (bei jeder Versicherung möglich).


Bei vorzeitiger Abreise des Mieters
: Wenn der Mieter kündigt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist, so ist der Mietpreis für den vollen, in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum zu zahlen. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dem Tag der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt aber nicht das Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter.

Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter: Der Vermieter wird sich bei Kündigung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung des Zimmers bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, daß ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.3. Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung
      des Mietvertrages durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, Beherbergungsverträge sowohl vor als auch nach Bezug des/der Zimmer/s mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast oder die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast oder die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der Zimmervermietung schaden, im Verdacht steht, Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.
Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes oder der Gästegruppe gegen Vorschriften dieser AGB oder der Hausordnung sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum der Zimmervermietung Casa Chabeli berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter. Dies gilt auch, wenn der Gast das ihm überlassene Zimmer oder die ihm überlassene Ferienwohnung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck nutzt.
Im Falle einer Kündigung aus oben genannten Gründen durch den Vermieter ist der Mieter zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung sowie zur Bezahlung der noch nicht in Anspruch genommenen Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.
Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beiderseitig vereinbarten Stornierungsregelungen.
Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, daß ein geringerer Schaden entstanden ist.
 

4. Hausordnung
Mögliche Hausordnungen sind durch den Mieter zu beachten und Vertragsbestandteil. Die Verpflichtung die Wohnung, die Einrichtung und das Inventar sowie alle Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses pfleglich zu behandeln ist Bestandteil des Mietvertrages. Kommt es zu Schäden an Einrichtung oder Inventar, so ist dies - auch um Mißverständnissen vorzubeugen - unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei Verschulden des Mieters ist dieser zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Der Mieter haftet für Beschädigungen bzw. Verlust in Höhe der Wiederbeschaffungskosten sowie für sämtliche damit in Zusammenhang stehenden weiteren Kosten. Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € je Schadensfall. Gleiches gilt auch für die Schadensersatzpflicht hinsichtlich sonstiger Maßnahmen (z.B. Feuerwehr), sofern diese Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für Gäste, Personal, Inventar oder Gebäude notwendig und auf fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Hausgästen zurückzuführen sind. Für Schäden die dem Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt werden oder nicht sofort offensichtlich für den Vermieter erkennbar sind, haftet ausschließlich der Mieter. Ansprüche können vom Vermieter noch innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Abreise geltend gemacht werden.
Die Nutzung des angemieteten Objektes geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen wird keine Haftung durch den Vermieter übernommen. Das Rauchen ist in den Zimmern sowie den Ferienwohnungen nicht erlaubt. Ausnahmen regeln die vor Ort ausgehängten Hausordnungen.
Mängelrügen sind binnen Tagesfrist nach Ankunft dem Vermieter mitzuteilen.
Zur Anerkennung nachhaltiger Mängel bedarf es einer schriftlichen Mitteilung am Tag des Bekanntwerdens. Bei Ausfall von technischen Geräten besteht für den Vermieter keine Ersatzpflicht.
Nachhaltiges und schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt den Vermieter den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis aus der Mietsache auszusprechen. Von 22 Uhr bis 8 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Bitte bewegen Sie sich dann in unserem Objekt so, daß andere Gäste nicht gestört werden. Lautes Fernsehen und Rundfunkhören sowie Ruhestörungen in der Umgebung des Objektes sind während der Nachtruhe nicht erwünscht. Bei wiederholter Nichteinhaltung der Nachtruhe kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Der Mietpreis wird dann für den vollen Zeitraum einbehalten. Ein Anspruch auf Schadensersatz von Seiten des Mieters besteht in diesen Fällen nicht.
 

5. Schlüsselverlust
Ein Verlust der dem Mieter übergebenen Schlüssel ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter kommt für alle dem Vermieter entstehenden Kosten zur Wiederbeschaffung der Schlüssel oder Austausch der Schließanlage auf. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, daß ein geringerer Schaden entstanden ist.
 

6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk Steglitz von Berlin. Der Gerichtsstand ist daher stets ein Amtsgericht im Land Berlin. Es gilt deutsches Recht. Für die Verjährung aller Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages durch den Vermieter wird eine Frist von einem Jahr vereinbart. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Mietende.
 

7. Reisevertragsrecht
Die Zimmervermietung Casa Chabeli, vertreten durch Andrea Kase, ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung. Die Haftung für andere als Personenschäden ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt.
Für Schäden und Verluste infolge von Einbruchdiebstahl haftet der Vermieter nicht.
 

8. Hausrecht
Der Vermieter ist berechtigt bei unvorhersehbaren Störungen (Unwetter, Blitzschlag, Rohrbruch usw.) die Mietsache auch ohne Wissen des Mieters und vorherige Mitteilung zu betreten, um eventuelle Schäden zu begrenzen.
Das Hausrecht liegt beim Vermieter.
 

9. Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

 

Rechtliche Hinweise zur Netzseite der Zimmervermietung Casa Chabeli:

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Alle angegebenen Preise sind Endkundenpreise und verstehen sich in Euro inklusive der bei Vertragsabschluß in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.

Gerichtsstand für alle Angelegenheiten ist Berlin.

Mit der Besichtigung der Seite, sowie deren Unterseiten und Verweise erkennen Sie die o.g. rechtlichen Hinweise und den darin enthaltenen Haftungsausschluß an.

Stand der allg. Geschäftsbedingungen: 25.08.2019

Zimmervermietung Casa Chabeli
Andrea Kase
Boothstraße 18
D-12207 Berlin

Telefon & Fax: 030 / 772 15 10
Mobil: 0172 / 320 10 38

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Netzseite: http://www.zimmervermietung-casa-chabeli.de/

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